Bei einem Anruf der Beihilfestelle des Landes NRW wurde mir mitgeteilt, dass die Kosten für eine MRT gestützte Biopsie lediglich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erstattet würden. Mein Urologe müsse die zwingende Notwendigkeit für diese Methode feststellen. Zu guter letzt muss das Ganze noch vom Amtsarzt genehmigt werden. Nach dieser Antwort hatte ich mir eine Anfrage bei meiner Krankenkasse erspart.
Mein Urolge wollte bzw. konnte die Notwendigkeit natürlich nicht feststellen.
Nun brauchte ich ein paar Tage, um diese Entscheidung etwas in mir sacken zu lassen.
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